Allgemeine Vertragsbedingungen der Vitaphone GmbH für das Produkt VitaMotionSun

1. Was ist Gegenstand der Vertragsbedingungen?

1.1. Die hier abgedruckten Vertragsbedingungen gelten für die Lieferung des Vitaphone Aktivitätssensors sowie für den Service, den die Vitaphone GmbH (im folgenden „Vitaphone“) gemäß der Leistungsbeschreibung im Zusammenhang mit dem Aktivitätssensor erbringt.
1.2. Die zur Nutzung der Dienstleistungen von Vitaphone erforderlichen Verbindungsdienstleistungen für die Sprach- und Datenkommunikation mit dem
Telemedizinischen Service Center von Vitaphone sind nicht Gegenstand des Kauf- und Servicevertrages.
1.3. Zwischen Vitaphone und Ihnen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vitaphone. Individualvereinbarungen, insbesondere im Kauf- und Servicevertrag, haben Vorrang. Sie erkennen die Allgemeinen Vitaphone Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung durch Unterschrift auf dem Kauf-und Servicevertrag, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Vitaphone bzw. der Lieferung des Aktivitätssensors an.

2. Beteiligung Dritter am Vertragsschluss

Ein ggfs. an der Vermittlung der Bestellung beteiligter Dritter ist nicht berechtigt, rechtlich bindende Erklärungen für Vitaphone abzugeben. Soweit Vertragspartner von Vitaphone berechtigt sind, mit Endkunden im Namen von Vitaphone Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch Vitaphone abzuschließen, ist dies auf dem entsprechenden Vertragsformular kenntlich gemacht.

3. Welche Leistungen erbringt Vitaphone für Sie?

3.1 Vitaphone liefert Ihnen den Aktivitätssensor und erbringt auf der Grundlage des Servicevertrages Dienstleistungen für Sie bzw. ausschließlich für den Nutzer, falls Sie einen solchen angegeben haben. Die Dienstleistungen sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt, die Ihnen vorliegt und Vertragsbestandteil ist.
3.2. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlichen Eingriffes, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger von Vitaphone nicht zu vertretender Umstände ist Vitaphone berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

4. Welche sonstigen Pflichten haben Sie? Was müssen Sie bei der Benutzung des Gerätes unbedingt beachten?

4.1. Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen durch das Telemedizinische Service Center von Vitaphone ist Ihre schriftliche Einwilligung und die des Nutzers – falls ein solcher angegeben wurde – zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Einwilligung geben Sie und der Nutzer in einer gesonderten Erklärung ab.
4.2. Sie sind verpflichtet, Vitaphone unverzüglich und kontinuierlich über Ihren Gesundheitszustand zu informieren, insbesondere alle Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes mitzuteilen, soweit dies für das VitaMotionSun-Coaching relevant ist. Von Ihnen nicht angegebene gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht berücksichtigt werden. Durch Vitaphone findet weder eine persönliche Untersuchung noch eine ärztliche Behandlung jedweder Art statt. Es liegt in Ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung, ob Sie die Ihnen im Rahmen des Coaching angeratenen Maßnahmen für geeignet und individuell gesundheitsfördernd erachten.

5. Welche Rechte haben Sie für den Fall, dass die gelieferte Ware Mängel aufweist?

5.1. Ist die Ware mangelhaft, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln (§ 434 BGB) zu. Soweit Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen können, gelten für diese Ansprüche die Bestimmungen der nachfolgenden Ziff. 5.2 bis 5.5.
5.2. Vitaphone haftet Ihnen gegenüber für sämtliche sich im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auch bei Mangelhaftigkeit der Ware, nur nach Maßgabe der folgenden Ziff. 5.3 bis 5.5.
5.3. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit der Ware, arglistigem Verschweigen eines Mangels der Ware sowie für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vitaphone nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4. Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, haftet Vitaphone vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 5.3 nur, wenn eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Vitaphone ausgeschlossen.
5.5. Soweit die Haftung für Vitaphone ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Vitaphone.
5.6. Ihre Rechte bei Mängeln entfallen, soweit Sie einen von Vitaphone nicht autorisierten Eingriff oder eine sonstige Änderung an der Ware vornehmen, es sei denn, Sie weisen nach, dass der in Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
5.7. Bei berechtigten Fällen der Geltendmachung von Mängeln werden Ihnen keinerlei Vergütungen oder Kosten berechnet. Stellt sich bei Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten oder nach erfolgter Ersatzlieferung jedoch heraus, dass kein Vitaphone hierzu verpflichtender Mangel vorgelegen hat, so sind Sie verpflichtet, den dadurch entstehenden Aufwand zu ersetzten.

6. Welche Haftungspflichten hat Vitaphone?

6.1. Vitaphone haftet Ihnen gegenüber für sämtliche sich im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Dienstleistungen ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur bei schuldhafter Verursachung nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
6.2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vitaphone nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3. Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, haftet Vitaphone vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 6.1. nur, wenn eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Vitaphone ausgeschlossen.
6.4. Soweit die Haftung für Vitaphone ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Vitaphone.

7. Wann geht die Ware in Ihr Eigentum über?

7.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Vitaphone.
7.2. Solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
7.3. Sie sind nicht berechtigt, die Ware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Sie sind verpflichtet, Vitaphone unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
7.4. Vitaphone ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.3. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7.5. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

8. Welches Recht ist anwendbar? Wie können die Regelungen der Vitaphone Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung geändert werden?

8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kollisionsnormen, die zur Anwendung anderen nationalen oder internationalen Rechts führen würden, werden abbedungen.
8.2. Änderungen dieser Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ihren Ungunsten können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung Widerspruch erheben. Widersprechen Sie innerhalb dieser Frist nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Vitaphone wird Sie bei der Bekanntgabe von Änderungen auf die Notwendigkeit eines Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.

 AGB | Kontakt | Impressum | Datenschutz | Vitaphone.de